Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verband der Krankenhausdirektoren e. V. (VKD) ist eine personenbezogene Mitgliedschaft. Voraussetzung ist eine Führungsposition innerhalb der oberen Managementebene mit wirtschaftlicher Verantwortung in Krankenhäusern, Vorsorge-, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie MVZs, soweit sie in überwiegender Trägerschaft eines Krankenhauses sind. Über die Aufnahme entscheidet der Präsident des VKD.
Darüber hinaus können auch Persönlichkeiten aus der Gesundheitswirtschaft Mitglied werden. Auf Vorschlag eines VKD-Mitglieds ist für Nachwuchskräfte bis 39 Jahre eine Junior-Mitgliedschaft möglich. Bei beiden entscheidet über die Aufnahme das Präsidium.
Scheidet ein Mitglied aus dem aktiven Dienst aus, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. April 2022 beträgt der Mitgliedsbeitrag jährlich 210 € für aktive Mitglieder und 40 € für Ruheständler. Juniormitglieder zahlen einen ermäßigten Betrag in Höhe von 110 € im Jahr.
Für seine Mitglieder bietet der VKD zahlreiche Vergünstigungen und besondere Angebote bei seinen Kooperationspartnern.