PRESSEMITTEILUNG | 21.03.2024 | Berlin
Krankenhausreform: Weg Richtung Zentralisierung und Entkernung der Versorgung in der Fläche
Der Bundesgesundheitsminister bleibt sich treu. Das jedenfalls kann man ihm nicht absprechen. Er marschiert auf seinem von ihm und seiner Regierungskommission festgelegten Pfad unbeirrt in Richtung Zentralisierung und Entkernung der flächendeckenden Krankenhausversorgung weiter. Auch wenn er betont, vor allem würden die kleinen Häuser von seiner Reform profitieren – der Gesetzentwurf zu einem „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ spricht eine andere Sprache. So das Ergebnis der gestrigen Beratungen der Mitglieder des VKD-Präsidiums in Potsdam. Auch wenn der Entwurf noch einer detaillierten Auswirkungsanalyse bedürfe, so zeige bereits der Überblick, dass die geplanten Regelungen an vielen Stellen als höchst kritisch einzustufen seien.
Während Bundeswirtschaftsminister Habeck, wie WELT online kürzlich titelte, im „Staatshilfen-Rausch“ sei, lasse die Bundespolitik viele, vor allem auch kleinere Häuser, sozusagen am ausgestreckten Arm in die Pleite rutschen. Vorgesehene Verbesserungen bei den Erlösen sind, soweit ersichtlich, keine wirkliche Entlastung und verhindern den kalten Strukturwandel nicht. Absicht?
Was ebenfalls bereits deutlich erkennbar ist: Die Krankenhäuser werden es durch extrem kleinteilige Regelungen und Dokumentationsanforderungen mit einem weiteren, erheblichen Aufwuchs an Bürokratie zu tun bekommen. „Die Politik beschäftigt damit unser Personal, das im Sinne der Patienten vielmehr entlastet werden muss. Gleichzeitig kostet Bürokratie auf allen Ebenen ebenfalls sehr viel Geld. Worte und Taten klaffen hier eklatant auseinander“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
Qualitätsvorgaben für die vorgesehenen Leistungsgruppen sollen auf Bundesebene auf Vorschlag der medizinischen Fachgesellschaften dann von DKG, Bundesärztekammer und Pflegeverbänden zentral festgelegt werden. Danach prüft der Medizinischen Dienst vor Ort, ob ein Krankenhaus auch die Voraussetzungen erfüllt. Dann erst kann das Bundesland eine Entscheidung für die Krankenhausplanung treffen. Gleichzeitig werden Mindestvorhaltezahlen festgelegt, die dann von dem jeweiligen Krankenhaus erfüllt werden müssen. Falls das nicht gelingt – und hier geht es wieder definitiv um Fallzahlen – darf im Folgejahr die Leistung nicht mehr abgerechnet werden. Planungssicherheit? Das war dann einmal. Wie soll ein Krankenhaus unter diesen Bedingungen investieren?
Damit sind nur wenige Kritikpunkte an einem Gesetzentwurf genannt, der – wird er zum Gesetz – der sicheren Gesundheitsversorgung vor allem in ländlichen Regionen ein Ende bereiten würde, so die Mitglieder des VKD-Präsidiums. Aber auch die Häuser der Maximalversorgung wird es treffen, die mehr auf die kleineren Kliniken angewiesen sind, als sie es derzeit noch einschätzen.
Die Bevölkerung, zunächst vor allem Menschen, die nicht in Ballungsräumen leben, werden erst nach und nach feststellen, wie sehr diese Infrastruktur, auf die sie bauen, bereits beschädigt ist, wenn sie zu Patienten werden.
Dass der Bundesminister dieses Gesetz, das einschneidende Wirkungen haben wird, am Bundesrat und damit an den Ländern vorbei, beschließen lassen will, ist ein Sakrileg und ein weiteres Zeichen dafür, dass es ihm nur auf seine eigene Agenda und nicht um einen Konsens mit denjenigen geht, die am Ende die wirklich Zuständigen für die Krankenhausversorgung sind und jene, die später all die bürokratischen Regularien umsetzen müssen. Während die SPD-geführten Länder und einige Zeitungen den Referentenentwurf zuerst bekamen, erfuhren die CDU-geführten Bundesländer und die Praktiker aus den Medien, was diese dem Entwurf entnommen hatten, der die Agenda des Bundesgesundheitsministers schon auf den ersten Seiten widerspiegelt. Ein Vorgehen, das zeigt, wie wenig Wert Karl Lauterbach auf die Kompetenz der Länder und auch der Praktiker und ihrer Verbände legt. Richtig ist nur, was er und sein Ministerium für richtig halten und dann par ordre du mufti rausgehauen wird.
In dieser Vorgehensweise ist die Häufung gravierender Fehler mit angelegt. Zu hoffen ist, dass sowohl Länder als auch Selbstverwaltung sich diesem Vorgehen nicht beugen werden. Bleibt nur der Gang zum Bundesverfassungsgericht? Für unseren Verband bedeutet es, immer wieder gegenüber der Öffentlichkeit, und auch in den Wahlkreisen und Kommunen, auf die vorhersehbaren Folgen für die Bürgerinnen und Bürger intensiv hinzuweisen und entsprechend Stellung zu beziehen.
„Wir möchten als VKD aber nicht nur kritisieren, sondern auch konstruktive Vorschläge zur Lösung der seit jahrzehnten größten Krise der Kliniken beitragen. Wenn die große Reform von Karl Lauterbach erfolgreich sein soll und auch weitere Schäden vermieden werden sollen, dann sind ganz einfach zwei Prioritäten zu erledigen“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
- Bedarfsnotwendige Krankenhäuser, also die, die mit Feststellungsbescheid der Bundesländer als bedarfsnotwendig eingestuft sind, müssen durch eine zügige Regelung der Bundesregierung, die dafür auch zuständig ist, bedarfsnotwendig finanziert werden. Vor allem sind Inflation, Tarifkostensteigerungen und Energiekostensteigerungen vollständig auszugleichen, so dass die eskalierenden Defizite, Insolvenzwellen und ungeplante Schließungen von Krankenhäusern gestoppt werden. Dies sieht die Gesetzeslage mit Daseinsvorge auf Basis des Grundgesetzes und das Krankenhausfinanzierungsgesetz so vor.
- Es gibt eine nachhaltige Evidenz dafür, dass eine Transformation und grundlegende Zentralisierung der Krankenhausbranche nur mit einem Investitionsvolumen von rund 100 Milliarden Euro erfolgreich ist. Die Evidenz hat sich, gemessen an der Bevölkerungszahl, unter anderem in Dänemark, ab 2008 wie auch in den neuen Bundesländern ab Mitte der 1990er Jahre, inflationsangepasst mit einem Wert von über 1.000 Euro pro Einwohner als erfolgreich erwiesen. Sorgt der Bund wie bislang geplant, ohne sich selbst zu beteiligen, nur für 50 Milliarden Euro, dann wird die „große Revolution“ scheitern. Krankenhausbranche und Patientenversorgung werden dann vor dem Abgrund stehen.