PRESSEMITTEILUNG | 20.09.2024 | Berlin

Stellungnahme des BMG zum KHVVG
ohne substanzielle Änderungen – wie weiter?

Der VKD hat wie viele andere Verbände mit Verwunderung die aktuelle Stellungnahme des BMG zu den Vorschlägen der Bundesländer zum KHVVG aufgenommen. Dabei wollten Bundesländer und Krankenhäuser, dass die Krankenhausreform trotz vieler Vorbehalte doch noch gelingt. Sie haben deshalb im Juli umfangreiche Kompromissvorschläge entworfen und lange auf eine Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium gewartet. Diese Vorschläge hat in seinen Auslegungen auch der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands mitgetragen. Am Mittwoch dieser Woche gab es die Antwort. Sie dokumentierte, dass man in Berlin darauf nicht wirklich eingehen will. „Die Teilnehmer aus dem VKD-Präsidium waren nach dem Krankenhausgipfel 2024 der Deutschen Krankenhausgesellschaft wieder ein wenig positiver gestimmt, dass es zu einem Dialog mit dem Bundesgesundheitsminister, den Bundesländern und Krankenhäusern kommen könnte. Offenbar haben wir dabei aber den Willen des Bundesgesundheitsministers zu einem echten Kompromiss unterschätzt“, sagt VKD-Präsident Dirk Köcher.

Als Kompromisslösung vorgeschlagen wurde, zunächst das Modell der in Nordrhein-Westfalen eingeführten Krankenhausplanung „pur“ bundesweit umzusetzen und erst danach weitere Entwicklungen zu diskutieren und einzuführen, die Vorhaltefinanzierung in der geplanten Form nicht umzusetzen, sondern dafür andere, bereits bewährte Lösungen zu wählen, die Bürokratielast, unter der die Krankenhäuser zunehmend leiden, erheblich zu reduzieren.

Gefordert wurde außerdem als Voraussetzung für das Gelingen der Reform den gesetzlichen Auftrag einer auskömmlichen Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen, da sie nach wie vor hohe Defizite aus der Inflation in den Jahren 2022 und 2023 nicht aus eigener Kraft kompensieren können. Schuld ist hier v.a. die bisherige gesetzlich angelegte Systematik, dass der für uns Krankenhäuser maßgebliche Orientierungswert nur zu einem Drittel zur Differenz zur Veränderungsrate zur Anwendung kommt. Hinzu kommt die bewusste Entscheidung des Bundesgesundheitsministers im Dezember 2022 aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einen Passus zu entfernen, der den deutlichen Patientenrückgang nicht mehr in einem steigenden Landesbasisfallwert berücksichtigen lässt.

Der Inflationsausgleich wäre essenziell dafür, dass die flächendeckende Krankenhauslandschaft – und damit auch die Gesundheitsversorgung insgesamt – als wichtige Infrastruktur für die Bürger erhalten bleibt und den Weg bis zu einer Krankenhausreform im Jahr 2027 überhaupt bewältigt. Die weiter steigende Anzahl an Insolvenzen führt die Effekte dieser Politik deutlich auf. Das wird aus Sicht der Praktiker weiterhin ungeplant passieren, wenn das Reformgesetz ohne die notwendigen Änderungen in Kraft treten sollte.

Bliebe also auch nach der Stellungnahme des BMG weiterhin das große Problem der Defizite, die von den Krankenhäusern nicht verschuldet sind und auch absehbar nicht erwirtschaftet werden können. Die im Gesetz angelegten Anpassungen einer möglichen Tariffinanzierung oder die Umsetzung des kompletten Orientierungswertes für die Steigerung der Landesbasisfallwerte führt zukünftig zu einer besseren Refinanzierung der Kosten – die Lücke aus 2022/2023 aber bleibt. Der Verweis des Bundesgesundheitsministers, mit seiner Reform würde dieses Problem dann schon gelöst werden, kann eigentlich nur bedeuten, dass er die kalten Strukturveränderungen bewusst in Kauf nimmt.

Der VKD wird das parlamentarische Verfahren im Rahmen seiner Möglichkeiten aus Sicht der Praktiker weiter begleiten und versuchen, im Zusammenschluss mit anderen verantwortlichen Verbänden im Gesundheitswesen den kritischen aber trotzdem konstruktiven Diskurs mit dem BMG sowie den Bundestagsabgeordneten, die über das Gesetz am 18.10.2024 entscheiden werden, zu führen. Denn jedem Abgeordneten sollte nach den letzten Landtagswahlen noch klarer geworden sein, dass auch die Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger ein hohes Gut darstellt. Die Zustimmung zu einem Gesetz, das den kalten und ungeplanten Strukturwandel der Krankenhäuser beschleunigt und damit direkten Einfluss auf die Versorgung vor allem im ländlichen Raum hat, wird Auswirkungen auch auf die Ergebnisse der Bundestagswahl im kommenden Jahr haben.

 

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