PRESSEMITTEILUNG | 15.04.2024 | Berlin
VKD zum Gesetzentwurf:
So werden die Ziele der Krankenhausreform nicht erreicht
Der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser steigt weiter, der Frust bei Management und Personal ebenfalls. Argumente und dringende Appelle der Kliniken trafen bisher auf taube Ohren im Bundesgesundheitsministerium. Am Donnerstag voriger Woche machten sich die Vertreter von vier führenden Gesundheitsorganisationen in Deutschland, der Kassenärzte und -zahnärzte, der Apotheker und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, in der Bundespressekonferenz gemeinsam Luft. Die Vorwürfe: Schlechte Kommunikation, mangelnder Respekt, schlechtes politisches Management. Das betraf natürlich ganz aktuell auch den Referentenentwurf für die geplante große Krankenhausreform.
Der Gesetzentwurf liegt seit kurzem auf dem Tisch – und hat seitdem massive Kritik bei den Verbänden – auch beim Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) – ausgelöst. Auch der Vorstand des VKD hat sich am vergangenen Freitag damit intensiv beschäftigt. Das Resümee von VKD-Präsident Dr. Josef Düllings: „Der vorliegende Referentenentwurf ist in dieser Form nicht geeignet, die Krankenhausversorgung, ja die Gesundheitsversorgung, tatsächlich zukunftsfähig zu machen. Er dient nicht der Entökonomisierung, wie es Minister Lauterbach versprochen hatte – ganz im Gegenteil. Er verhindert strategische Entscheidungen der Kliniken. Er vergrößert den bürokratischen Ballast noch einmal enorm, der mit dem kürzlich beschlossenen Transparenzgesetz bereits angestiegen ist. Er beschädigt damit auch das Ziel, die Qualität der Leistungen zu verbessern.“
Wenn das Personal der Krankenhäuser mit immer mehr kleinteiligen bürokratischen Vorschriften belastet werde, könne es seinen eigentlichen beruflichen Aufgaben immer weniger gut nachkommen. Diese Bürokratielast sowie die Unsicherheit, die das Reformgesetz in seiner jetzigen Form mit seinen zahlreichen fachlichen Mängeln in der Praxis auslösen werde, könne sich zudem negativ auf den bereits herrschenden Fachkräftemangel auswirken.
Dass auch im Referentenentwurf die noch immer nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 unberücksichtigt bleiben, wird die Versorgungslücken vor allem in den ländlichen Regionen weiter aufreißen, so die Einschätzung. Es sei natürlich einfach, das zu negieren, wenn alles, was von den Krankenhausverbänden komme, vom Bundesgesundheitsminister als Lobbyismus stigmatisiert werde. Wiederholt verweist der Verband darauf, dass die Refinanzierung der Betriebskosten Pflicht des Bundes ist. Der aber schaut im Referentenentwurf lediglich auf die künftig steigenden Kosten. Mut zur Lücke oder Inkaufnahme von Klinikpleiten als Kollateralschäden?
Die Frage ist, welche Wirkung diese harsche Kritik und die ebenfalls endlich stattgefundenen Gespräche mit den Ländern und Kommunen in der vergangenen Woche auf den Referentenentwurf haben werden. Das BMG konnte dabei – wenn es denn wollte – einen Blick in die Realität der Arbeit in den Kliniken und der Situation vor Ort, den vielfach prekären finanziellen Zustand der Häuser und dessen Auswirkungen auf die aktuelle und künftige Versorgung werfen. Es konnte, wenn es denn wirklich wollte, nicht nur die vielen Kritikpunkte und Einwände zur Kenntnis nehmen, sondern auch die Vorschläge für Verbesserungen, die ja längst auf dem Tisch liegen. Denn eine Reform wollen alle Beteiligten. Es gibt ja niemanden, der grundlegende Veränderungen nicht notwendig fände. Die Schwachpunkte und Fehler im Gesetzentwurf sind benannt. Das dokumentiert die Ernsthaftigkeit und den Willen der Selbstverwaltung und der Verbände, sich für den Erfolg der Reform zu engagieren.
Dass sich der Bundesgesundheitsminister allerdings „auf der Zielgerade“ wähnt, wie er am Freitag vor der Presse sagte, stimmt nicht wirklich optimistisch. Die Realität angesichts der kritischen Einwände zu vielen geplanten Regelungen im Gesetzentwurf nicht zur Kenntnis zu nehmen, zeugt nicht nur von mangelnder Fehlerkultur im Bundesgesundheitsministerium, sondern vor allem auch von einer Kompromisslosigkeit und Starrköpfigkeit, die dem gesamten Vorhaben schaden wird. Mit dieser Reform, wenn sie, wie im Entwurf vorgelegt, beschlossen wird, laufen wir in eine Situation, die für Krankenhäuser, Personal und letztlich vor allem die Patienten in eine Sackgasse führt. Einige „Leuchttürme“ helfen uns dann auch nicht weiter.
Die Vertreter der Krankenhausträger, der Kassenärzte und -zahnärzte sowie der Apotheker, haben in der Bundespressekonferenz Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Ampel-Koalition dazu aufgefordert, „die Versorgung der Patienten wieder in den Fokus zu nehmen“. Etwas, das auch der VKD immer wieder anmahnt. Es gehe um die nachhaltige Stärkung der Versorgungsstrukturen. Die Warnung: Die Leistungserbringer stoßen an ihre Grenzen und können die bisher von den Patienten gewohnte Versorgung nicht mehr länger garantieren. Das muss endlich ernst genommen werden.
Dr. Düllings: „Wir sollten nicht vergessen, dass laut aktuellem Deutschlandtrend bereits heute 78 Prozent der Bürger weniger oder überhaupt nicht mit der Arbeit der regierenden Ampelparteien zufrieden sind. Wenn das Vorhaben Krankenhausreform scheitert, werden die Auswirkungen nicht nur die Gesundheitsversorgung betreffen, sondern vielfache schmerzhafte Nebenwirkungen haben, u.a. auf die Ausbildung von Pflegenden, Ärzten und anderen Berufsgruppen, auf Wirtschaft, Dienstleistungsbetriebe, Handwerker und nicht zuletzt auf Kommunen, Landkreise und Städte. Alles hängt mit allem zusammen, so ist das nun einmal.“