PRESSEMITTEILUNG | 11.09.2024 | Berlin
VKD-Präsidium: Wir brauchen Klarheit über die Zukunft unserer Häuser
Lauterbach bekräftigt auf dem Krankenhausgipfel Dialogbereitschaft – „nehmen jede Anregung und Kritik ernst“
Berlin/Bad Saarow, d. 11. September 2024. Keine großen Überraschungen, aber das eine oder andere Zugeständnis sowie das Versprechen, mit allen Beteiligten den Dialog zur Krankenhausreform zu suchen. „Gerade letzteres haben wir ja in den vergangenen zwei Jahren vermisst – die Einbeziehung der Praktiker in die Erarbeitung der großen Krankenhausreform“, so der Kommentar des VKD-Präsidenten Dirk Köcher zum Auftritt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Rahmen des Krankenhausgipfels 2024 der DKG am vergangenen Montag. Das neu gewählte Präsidium des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) tagt seit dem gestrigen Dienstag im brandenburgischen Bad Saarow. Auf der Agenda des Gremiums stehen Struktur- und Zukunftsfragen des Verbandes und natürlich als brennendes Problem auch die aktuelle Situation der Krankenhäuser.
Die Mitglieder des Gremiums gingen weitgehend mit den klaren An- und Aussagen von Dr. Gerad Gaß zu den zum Teil eklatanten Schwachstellen des Reformgesetzes konform. Der Vorstandsvorsitzende der DKG hatte erklärt, um die notwendige Reform noch zu retten, gleichzeitig aber auch eine kalte Strukturveränderung und einen Kahlschlag in der Versorgung, vor allem in den ländlichen Räumen, zu verhindern, müsste ein schneller und tragfähiger Kompromiss zwischen Bund und Ländern gefunden werden.
Der Kompromissvorschlag der DKG, ein Drei-Punkte-Plan, entspricht auch den Positionierungen des VKD, wie sie erst kürzlich wieder in den VKD-Praxisberichten 2024 veröffentlicht und in der Präsidiumstagung noch einmal bekräftigt wurden:
Danach solle in einer ersten Phase bis Ende 2026 die Krankenhausplanung nach dem Konzept Nordrhein-Westfalens umgesetzt werden. Dies ermögliche die Einführung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung mittels Leistungsgruppen. Die bisher vom Bund vorgesehenen Ergänzungen, wie etwa Mindestfallzahlen und Personalvorgaben, sollten erst danach gründlich diskutiert und die Auswirkungen analysiert werden.
Die geplante Vorhaltefinanzierung, wie sie jetzt im Gesetz steht, müsse neu aufgesetzt werden. Sie könne Krankenhäuser der Grundversorgung, vor allem auch in ländlichen Regionen, in ihrer Existenz massiv gefährden. Sie sei keineswegs, wie behauptet, von Fallzahlen unabhängig und führe damit auch nicht zu einer Entökonomisierung. Sie widerspreche damit dem Ziel der Reform und gefährde die flächendeckende Versorgung. Es gebe hier bewährte Alternativen, die bis zu einer Neuformulierung genutzt werden könnten.
Ganz wesentlich ist auch die Forderung nach einer umfassenden Entbürokratisierung, die seit Jahren von der Praxis angemahnt wird. „Wir haben hier immer wieder auf die positiven Effekte hingewiesen, die sich daraus ergeben würden“, so der VKD-Präsident. „Weniger Bürokratie führt nicht nur zu Kostensenkungen, sondern vor allem auch zur Entlastung des Personals, das sich täglich viele Stunden mit oftmals überflüssiger Dokumentation beschäftigen muss. Diese überbordende Bürokratie verstärkt den Fachkräftemangel erheblich. Sie ist aber auch ein Zeichen mangelnden Vertrauens in die Arbeit der Krankenhäuser. In Zeiten des demographischen Wandels ist sie überdies auch an vielen Stellen schlicht nicht umsetzbar, weil das Personal perspektivisch nicht mehr im geforderten Maße zur Verfügung steht.“
Auf jeden Fall zwingend notwendig ist darüber hinaus vor allem auch ein Inflationsausgleich für die Kliniken, der bisher immer wieder verweigert wurde. Hier geht es nicht nur um einzelne Häuser in roten Zahlen, sondern um den gesamten Krankenhausbereich, der von den Bürgern dieses Landes als wesentlich für die Daseinsvorsorge betrachtet wird. Die aktuellen Krankenhausinsolvenzen der letzten Tage zeigen auch hier wieder eindrücklich die Notwendigkeit einer schnellen Unterstützung. Eine wie auch immer geartete Reform bis 2027 führt unweigerlich zu weiteren ungesteuerten Verlusten von Krankenhäusern sowie Fachabteilungen.
Dass der Bundesgesundheitsminister erklärt habe, für Vorschläge und Hinweise offen zu sein und anscheinend intensiver auch den Dialog mit den Ländern suchen wolle, sei bei aller Skepsis, die ihm auch aus dem VKD entgegenkäme, positiv zu werten, so das Präsidium. Bisher seien allerdings auch viele Fragen noch offen. So sollen wichtige Präzisierungen, etwa zu den Mindestfallzahlen und den Leistungsgruppen, in Rechtsverordnungen erst beschlossen werden, nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat. Insgesamt müssten mehr Ausnahmen und mehr Flexibilität vor Ort ermöglicht werden. Nicht plausibel ist zudem, warum ein so komplexes und großes Projekt wie diese Reform nicht die Zustimmung des Bundesrates erfordert. Dies könne sich noch als schwerer Fehler erweisen. Schließlich sind die Bundesländer als Verantwortliche für die Krankenhausplanung hier unmittelbar betroffen.
„Optimismus fällt uns angesichts des bisherigen Reformprozesses schwer. Doch wir hoffen sehr, dass sich Bund und Länder noch einigen und wir zu einer guten Reform kommen. Wir brauchen Planbarkeit und Klarheit über die Zukunft unserer Häuser. Die Zeit wird knapp, denn am 18. Oktober soll der Bundestag über das Gesetz entscheiden. Bleibt es dann in wichtigen Teilen für die Praxis nicht umsetzbar, wird das der Gesundheitsversorgung in unserem Land schwer schaden“, erklärt VKD-Präsident Dirk Köcher.