PRESSEMITTEILUNG | 01.10.2024 | Berlin

Orientierungswert 2024 veröffentlicht – Finanzierung der Krankenhäuser in 2025 damit noch prekärer

Das Statistische Bundesamt hat gestern den Orientierungswert für die Krankenhäuser für 2024 veröffentlicht. „Diesen Wert, der die durchschnittliche prozentuale Entwicklung der Krankenhauskosten wiedergeben soll, beziffert das Amt mit 4,24 Prozent bzw. mit 4,12% ohne Berücksichtigung der Pflegekosten. Damit liegt der Wert unter der vor zwei Wochen veröffentlichten Veränderungsrate von 4,41%. Es ist nun klar, dass die Landesbasisfallwerte der Länder in 2025 maximal um 4,41% steigen werden. Ferner wird die Veränderungsrate Basis für die Budgetverhandlungen der Jahres 2025 sein, um Kostensteigerungen abzubilden. Was aber für die aktuelle Diskussion zum KHVVG eine noch viel größere Bedeutung hat ist, dass Prof. Karl Lauterbach im Gesetzesentwurf eine volle Anwendung des Orientierungswertes ab 2025 in Aussicht stellt und in den Gesetzesentwürfen von möglichen dreistelligen Millionenbeträgen die Rede ist, aber bereits im ersten Jahr diese Regelung keine Auswirkung hat.“, erklärt VKD-Präsident Dirk Köcher.

Deshalb unterstützt der VKD auch weiterhin mit Nachdruck die Forderung der Bundesländer sowie der DKG und anderer Verbände, dass für die Jahre 2022/2023 ein Inflationsausgleich nötig ist, der es den Krankenhäusern ermöglicht, zumindest prospektiv wieder ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen. Die für den vollen Orientierungswert ursprünglich angenommen zusätzlichen Erlöse für die Krankenhäuser stehen jetzt also für diesen Inflationsausgleich zur Verfügung und sollten im Gesetzesverfahren zwingend Berücksichtigung finden. Auch wenn der Betrag nicht ausreicht, wäre dies ein Anfang.

Berechnungsgrundlage für den Orientierungswert sind die jährlichen Preis- und Verdienständerungen der Kliniken. So fließt z.B. die deutliche Tarifsteigerung im TVöD von mehr als 10% zum 01.03.2024 nur für 4 Monate in die Berechnung ein. Auch wenn zu hoffen ist, dass z.B. diese Preissteigerungen für den Orientierungswert in 2026 berücksichtigt würden, sind doch vor allem das aktuelle sowie das kommende Jahr 2025 besonders kritisch für viele Krankenhäuser. Wie allgemein bekannt, hat die Mehrzahl bereits sehr große wirtschaftliche Schwierigkeiten, das aktuelle Jahr einigermaßen zu überstehen und die Versorgung zu sichern. Ein Grund dafür ist, dass uns der Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 nach wie vor vom Bund verweigert wird, der per Gesetz für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig ist. Der wiederholte Verweis von Prof. Lauterbach, dass es für die Unterdeckungen der Jahre 2022/2023 keine zusätzlichen Aufschläge auf den Landesbasisfallwert geben wird, blendet die wirtschaftliche Entwicklung der Mehrheit der Kliniken inkl. der Zunahme an Insolvenzen leider komplett aus.

Hintergrund

Als methodischen Hinweis zur Berechnung des Orientierungswertes verweist das Statistische Bundesamt darauf, dass hier ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken einfließen, insbesondere die Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken sowie auch der Kostennachweis der Krankenhäuser.

 

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