PRESSEMITTEILUNG | 08.02.2022 | Berlin
Ambulante Notfallversorgung – Vorschläge mit Störgefühl
VKD: Versorgungsrealität darf dabei nicht ausgeblendet werden
Ein unvollendetes, mehrfach verschobenes und auch umstrittenes Gesetzesvorhaben soll wieder in Angriff genommen werden. Die Corona-Pandemie hatte das Gesetz „in Progress“ für die ambulante Notfallversorgung in den Hintergrund rücken lassen. „Wir begrüßen, dass sich eine Gruppe aus Experten verschiedener Bereiche des Gesundheitswesens in einem Panel der Bertelsmann-Stiftung nun mit diesem schwierigen Vorhaben befasst und Vorschläge zur Umsetzung einer Reform gemacht hat. Unser Verband thematisiert seit langem die Notwendigkeit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung“, kommentiert VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
In dem jetzt veröffentlichten Papier sieht der VKD einen Teil seiner seit etlichen Jahren vertretenen Positionen und Forderungen sowie auch die vorangestellten Zustandsbeschreibungen teilweise bestätigt. Eine Reihe von Empfehlungen ist aus Sicht der Praxis in den Krankenhäusern allerdings – wie bereits in den vorherigen Reformversuchen – nach wie vor nicht umsetzbar. Hier gehen die Experten von sehr optimistischen Vorstellungen aus, die mit den Anforderungen der Praxis nicht vereinbar sind. Sie werden am Ende der Macht des Faktischen nicht standhalten. Daher ist es aus Sicht des VKD sinnvoll, die Versorgungsrealität rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen und einzubeziehen.
Eine durchaus bekannte Tatsache sind die über Jahre deutlich angewachsenen Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Kliniken – nach wie vor. Auf der anderen Seite ist die Zahl der behandelten ambulanten Notfälle von 9,1 Mio. im Jahr 2018 auf 8,8 Mio. im Jahr 2019 wieder gesunken (ZI 21.04.2021). Die Belastung der Kliniken ist damit nach wie vor hoch. Neben den fehlenden gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten der Kliniken beruht diese Situation vor allem auf dem Mangel an niedergelassenen Haus- und Fachärzten – eine Lücke, die sich stetig vergrößert hat und weiter vergrößern wird. Bei der Betrachtung der rein medizinischen Möglichkeit zur Versorgung im KV-System wird diese Lage der Praxis regelmäßig ausgeklammert. Dabei stellt sich die Frage, wie dieser Trend absehbar gedreht werden kann. Realistischer Weise wird das bei allem Optimismus in den nächsten Jahren nicht möglich sein. Das Ignorieren dieser Tatsache führt die Experten zu einer Reihe von Vorschlägen, die nicht umsetzbar sein werden. Es ist wie mit dem berühmten Zitat Goethes, der formulierte: „Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande.“
Dazu gehört, dass die Festlegung, ob eine ambulante Behandlung von Vertragsärzten oder im Krankenhaus erfolgt, für alle Patientinnen und Patienten am Krankenhaus stets in der Verantwortung der KVen liegen soll. So heißt es: „An den Standorten von stationären Notfallaufnahmen erfolgt eine vorstationäre vertragsärztliche Einschätzung der Krankheitsschwere, soweit keine vitale Gefährdung erkennbar ist.“ Falls nötig, könnten einfache diagnostische Leistungen vom Krankenhaus angefordert werden. Gegebenenfalls könne die KV auch Klinikpersonal mit dieser Aufgabe betrauen. Die Klinik als Dienstleister der Kassenärztlichen Vereinigung, die sowohl über die medizinisch-technische Infrastruktur als auch über das Klinikpersonal verfügt? Dies löst bei den Kliniken ein erhebliches Störgefühl aus – und würde umgekehrt von KV-Seite genauso wahrgenommen. Hier Kompetenzen einfach zu ignorieren – die seit Jahren durch faktisches Tun patientenorientiert unter Beweis gestellt wurden – um diese an eine Organisation zu übertragen, die strukturell und personell immer weniger dazu in der Lage ist, diese Aufgaben zu erfüllen, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Hinzu kommt, dass die meisten niedergelassenen Ärzte dies selbst nicht wollen.
Auch der Lösungsvorschlag des Panels, die KV könne, wenn Vertragsärzte nicht zur Verfügung ständen, das Krankenhaus zur vertragsärztlichen Behandlung ermächtigen, geht in diese Richtung. Die Praxis vor allem in ländlichen Regionen zeigt heute bereits, dass die ambulante Notaufnahme fast ausschließlich von Krankenhäusern übernommen wird, da niedergelassene Ärzte dafür nicht mehr bereitstehen – auch ohne spezielle „Ermächtigung“ der KV.
Der VKD fordert, dass die Länder im Rahmen der Landeskrankenhausplanung darüber entscheiden, welche Krankenhäuser die Versorgungsverantwortung für die ambulante Notfallversorgung übernehmen. Zumal die Länder auch die Aufsicht über die KVen in ihrer Verantwortung haben. Zudem ist endlich eine auskömmliche Vergütung zu regeln. Es kann nicht sein, dass die Kliniken für ihre Patientenorientierung über viele Jahre deswegen auch noch Milliardenbeträge an Defiziten zu akzeptieren haben. Eine Vereinbarung zwischen Land und Kassenärztlicher Vereinigung ohne Beteiligung der Krankenhausseite, die hier erhebliche Leistungen zu erbringen hätte, kann nicht im Sinne einer flächendeckenden, gut funktionierenden ambulanten Notfallversorgung sein.
Wissen und Erfahrungen der Praktiker einbeziehen
Die Experten regen zur abgestimmten Entwicklung von Standards, Prozessen und Qualitätsmonitoring an, ein „Fachkundiges Gremium“ (FG) zu bilden. Mitglieder sollen über hohe fachliche Expertise verfügen und von den Krankenkassen, den KVen, den Krankenhausgesellschaften, der Gesundheitsministerkonferenz, der Innenministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen werden. Betont wird, dass es hier ausschließlich um fachliche Fragestellungen gehen soll. Das begrüßt unser Verband ausdrücklich. „Wir erwarten als Verband der Praktiker im Krankenhausmanagement allerdings, dass in diesem Gremium auch Expertise und Praxiskenntnis aus dem Krankenhausmanagement eine erhebliche Rolle spielen müssen“, so. Dr. Düllings „Es gibt im Papier der Bertelsmann-Stiftung weitere Aspekte, die sicher noch genauer betrachtet werden müssen. Wir haben inzwischen genügend Regelungen und Gesetze erlebt, die vom grünen Tisch aus erarbeitet und entschieden wurden. Das sollte hier nicht passieren.“