PRESSEMITTEILUNG | 05.06.2023 | Berlin

Falsches Argument, Herr Minister

Sollen wir ihm das glauben? Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründet seine geplante Krankenhausreform u.a. so: Durch sie würden zwar auch einige Krankenhäuser wegfallen, aber ohne sie würden 25 Prozent der Kliniken schließen. Soll heißen: Nur seine Reform wird diese Häuser retten. Daher muss sie auch zügig beschlossen werden.

VKD-Präsident Dr. Josef Düllings dazu: „Falsches Argument. Auslöser der Krise ist die Bundesregierung, die seit Januar 2022 eine inflationsgerechte Vergütung der Patientenversorgung durch Krankenhäuser verweigert. Und so schnell, wie derzeit immer mehr Krankenhäuser in die roten Zahlen rutschen, so schnell, wie die Insolvenzgefahren im Klinikbereich steigen, kann er mit seiner Reform gar nicht sein. Diese 25 Prozent – das sind übrigens an die 600 – sind mit ihrem Inkrafttreten vermutlich schon aus der Gesundheitsversorgung herausgefallen. Wer zudem glaubt, dass aus einer massiven Krise heraus ein Großteil – der größte Teil – der Häuser mit Elan und mit den notwendigen Mitteln in die Umsetzung einer komplexen Umgestaltung gehen kann, der träumt.“

Ja, eine Reform ist notwendig. Davon ist auch der VKD überzeugt. Doch wenn der Minister und mit ihm die beschließenden politischen Gremien tatsächlich an einer Rettung der gefährdeten Krankenhäuser und damit an der notwendigen flächendeckenden Gesundheitsversorgung interessiert sind, darf sie erst der zweite Schritt sein.

Dr. Düllings: „Wir fordern als Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands zu allererst eine finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser, ein Vorschaltgesetz vor der geplanten Reform, das seinen Namen auch verdient. Und nein – die zugesagten 2,5 Milliarden Euro, die auch nur nach mehrfachen Interventionen aus den Krankennhausverbänden als eine Art Inflationsausgleich genutzt werden dürfen, sind das nicht. Sie haben gerade bis April gereicht, die stetig steigende inflationsbedingte Erlöslücke zu reduzieren. Seitdem steigt das Defizit wieder an – monatlich auf rund 750 Millionen Euro.“

Wie jeder weiß, ist die Inflation nicht vorbei und die Krankenhäuser können mit der staatlich festgelegten Preissteigerung von 4,3 Prozent für Krankenhausleistungen in diesem Jahr nur einen geringen Teil ihrer Kosten weitergeben. Auch für 2024 rechnen führende Wirtschaftsinstitute mit einer Inflationsrate um sechs Prozent. Hinzu kommt ein Preisauftrieb durch staatliche Entlastungsmaßnahmen und Tarifabschlüsse.

Es geht nur so: Erst die Rettung dann die Reform!

 

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